Das jobtimal.ch-Teillohnmodell
Mit einer Anstellung im Teillohnmodell erhalten arbeitsfähige, Sozialhilfe beziehende Menschen eine Stelle im allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie können so ihren Lebensunterhalt wieder teilweise oder vollständig durch eigene Arbeit erwirtschaften. Mitarbeitende im Teillohnmodell sind bei jobtimal.ch angestellt und werden an Ihr Unternehmen verliehen. In den ersten zwei Jahren begleitet jobtimal.ch die Integration in die neue Arbeitsstelle intensiv. Das Ziel: Die Festanstellung im Unternehmen.
Vermittlungsverlauf: In fünf Schritten zum Teillohnmitarbeitenden gelangen
Stellen schaffen, Potenziale entdecken
jobtimal.ch ist stetig auf der Suche nach Unternehmen, die eine Teillohnstelle schaffen möchten. jobtimal.ch bespricht mit Ihnen mögliche Einsatzbereiche in Ihrem Unternehmen.
Mitarbeitersuche
jobtimal.ch führt mit geeigneten Kandidatinnen/Kandidaten Bewerbungsgespräche und prüft ihre Motivation, Fähigkeiten und Eignung. Mit Assessments oder Arbeitsversuchen stellt jobtimal.ch die Leistungsfähigkeit fest.
Verleih
Nach Klärung der Eignung und Ihrer Zusage schliesst jobtimal.ch mit Ihrem Unternehmen einen Verleihvertrag ab. Für die vereinbarte Arbeitsleistung (Teillohn) erhalten Sie von jobtimal.ch jeweils eine Monatsrechnung. Der Personalverleihvertrag ist auf 24 Monate begrenzt. Sie können Teillohnmitarbeitende jederzeit in ein festes Arbeitsverhältnis übernehmen.
Begleitung am Arbeitsplatz
Der jobtimal.ch-Jobcoach begleitet den gesamten Integrationsprozess. Er unterstützt Sie, Ihr Team und Ihre neuen Teillohnmitarbeitenden bei der Integration in die neue Arbeitsstelle.
Festanstellung
Spätestens nach 24 Monaten gibt jobtimal.ch die aktive Begleitungsrolle ab. Teillohnmitarbeitende werden dann zu direkt Angestellten Ihres Unternehmens. Sie bezahlen weiterhin einen Teillohn. Die Sozialhilfe ergänzt weiterhin die Differenz zwischen Teillohn und Existenzbedarf.
Fallbeispiel
Frau H. hat gesundheitliche Probleme. Sie kann, wie die Abklärungen ergeben haben, im Reinigungsgewerbe bei einem 100%-Pensum eine Leistung von 50% einer Vollzeitstelle erbringen.
Sie wird von jobtimal.ch in die Reinigungsfirma Sauber AG vermittelt, wo sie an fünf Tagen pro Woche mit einem Pensum von 100% arbeitet. Für den Arbeitseinsatz schliesst jobtimal.ch mit der Sauber AG einerseits und Frau Huber andererseits Verträge ab.
Frau Huber ist nur zu 50% leistungsfähig. Die Reinigungsfirma bezahlt ihr daher lediglich die Hälfte des branchenüblichen Lohns. Dieses Einkommen ist für Frau Huber jedoch nicht existenzsichernd. Das Sozialamt ergänzt ihren Lohn daher mit Sozialhilfeleistungen und richtet einen Einkommenfreibetrag aus.
Beträge Fr. | |
Branchenüblicher Brutto-Lohn pro Monat für eine 100%-Anstellung | 4’000 |
Für die Arbeit von Frau Huber überweist die Sauber AG an jobtimal.ch 50% des branchenüblichen Lohns von Fr. 4 000.00. | 2’000 |
Lohnergänzung durch die Sozialhilfe Das Existenzminimum für Frau Huber beträgt Fr. 2 300.00. Hinzu kommen Fr. 600.00 als Einkommensfreibetrag. Frau Huber hat somit pro Monat Anspruch auf | 2900 |
Weil Frau Huber von den ihr zustehenden Fr. 2 900.00 pro Monat Fr. 2 000.00 selbst verdient, werden ihr von der Sozialhilfe pro Monat als Ergänzung noch ausbezahlt | 900 |
Monatliches Einkommen | 2’900 |
Frau Huber und der Sozialdienst profitieren vom Teillohnmodell. Der Sozialdienst müsste Frau Huber ohne die Teillohnstelle Fr. 2 400.00 pro Monat als Sozialhilfe ausrichten. Dank der Teillohnstelle muss die Sozialhilfe nur noch Fr. 900.00 pro Monat leisten. Die Sozialhilfe wird somit pro Monat um Fr. 1 500.00 entlastet.
Alles Wissenwerte von A-Z
Arbeitspensum
Sie stellen Teillohnmitarbeitende nach deren Leistungsfähigkeit an. Ein Teillohn-Arbeitsplatz sollte ein fixes Pensum enthalten. Das Arbeitspensum kann mit dem Einverständnis aller Parteien angepasst werden.
Begleitung und Beratung
Die Jobcoaches begleiten den Integrationsprozess während der Verleihphase von zwei Jahren. In dieser Zeit unterstützen sie Ihr Unternehmen, die verantwortlichen Personen und die Teillohnmitarbeitenden bei der Integration. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch über diesen Zeitraum hinaus.
Freiwilligkeit
Teillohnmitarbeitende entscheiden sich freiwillig für die Teilnahme am Teillohnmodell. Sie sind motiviert und bereit, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für Ihr Unternehmen zu engagieren.
Kosten
Ihr Unternehmen bezahlt Teillohnmitarbeitenden einen orts- und branchenüblichen Monatslohn. Der Lohn ist jedoch an die Leistungsfähigkeit der Teillohnmitarbeitenden angepasst. Für die vereinbarte Arbeitsleistung (Teillohn) erhalten Sie von jobtimal.ch jeweils eine Monatsrechnung.
Mitbestimmung der Arbeitnehmenden
Die Arbeitnehmenden erhalten während des gesamten Integrationsprozesses ein möglichst weites Mass an Mitbestimmung.
Verleihvertrag
Teillohnmitarbeitende werden in den ersten 24 Monaten über jobtimal.ch an Ihr Unternehmen verliehen. jobtimal.ch übernimmt die Abrechnung mit Sozialversicherungen usw. Spätestens nach zwei Jahren wird das Verleihverhältnis zugunsten eines Arbeitsvertrags zwischen Ihnen und der/dem Teillohnmitarbeitenden aufgelöst.
Zielgruppen
Vom Teillohnmodell profitieren Menschen ab 25 Jahren mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen ihrer Leistungsfähigkeit. Sie werden zudem von der Sozialhilfe unterstützt.
Zusammenarbeit
Die Jobcoaches betreuen Betrieb und Mitarbeitende während der gesamten Probe- und Einsatzzeit. In regelmässigen Gesprächen werden Fortschritte, Probleme und Anpassungen besprochen. Die Zusammenarbeit zwischen Betrieb und jobtimal.ch regelt ein Vertrag.